Rechtskenntnisse für Touristen: Wie verlängert man ein Schengen-Visum?

Rechtskenntnisse für Touristen: Wie verlängert man ein Schengen-Visum?

Im Leben eines gewöhnlichen Reisenden oder Geschäftsmannes kann es aus verschiedenen Gründen zu einer unvorhergesehenen Situation kommen: Sein Schengen-Visum kann ablaufen, wenn er sich im Schengen-Raum aufhält. Was ist in dieser Situation zu tun, kann das Visum verlängert werden, welche Dokumente sind erforderlich und welche Behörden sind zu kontaktieren?

Gemäß Artikel 33 (1) des EU-Visakodexes kann die Aufenthaltsdauer eines ausländischen Staatsangehörigen im Schengen-Raum von den Behörden des Antragstellers verlängert werden. Die Gründe dafür sind eine Reihe von besonderen Umständen wie: höhere Gewalt, die einen Ausländer daran hindert, das Schengen-Gebiet zum Zeitpunkt des Ablaufs des Visums zu verlassen (Naturkatastrophen oder von Menschen verursachte Katastrophen, Krankheiten oder Verletzungen aufgrund von Körperverletzungen).

Um die objektiven Gründe für Ihren erzwungenen Aufenthalt im Schengen-Raum nachzuweisen, müssen Sie eine Bescheinigung des Flughafens oder eine Erklärung des Krankenhauses über die Gründe für Ihre Verspätung vorlegen, die als Grundlage für die kostenlose Verlängerung Ihres Schengen-Visums dienen wird.

Wenn sich ein ausländischer Staatsangehöriger aus subjektiven Gründen im Schengen-Raum aufgehalten hat, kann das Schengen-Visum gemäß Artikel 33 Absatz 2 des EU-Visakodexes verlängert werden, wenn er den Nachweis erbringt, dass er sich zwangsweise im Schengen-Raum aufgehalten hat, z. B. durch den Tod eines Verwandten oder eines nahen Angehörigen, die Geburt neuer Familienmitglieder oder andere Gründe. In diesem Fall wird eine Gebühr von 30 EUR für die Verlängerung des Visums erhoben. Dazu müssen Sie den zuständigen Behörden das folgende Paket von Dokumenten vorlegen:

– заявление о продлении визы с подробным описанием причин для продления;

– загранпаспорт гражданина с шенгенской визой;

– документы, подтверждающие причины для продления визы (акты, справки или выписки);

Das Verfahren zur Verlängerung des Aufenthalts von Ausländern im Schengen-Raum fällt in der Regel in die Zuständigkeit des Ministeriums für Migration und Staatsangehörigkeit. Die Frist für die Erteilung des verlängerten Visums wird von der zuständigen Behörde festgelegt, beträgt jedoch höchstens zehn Tage ab Einreichung der Unterlagen. Das erweiterte Schengen-Visum wird in Form eines von der zuständigen Behörde abgestempelten Visums ausgestellt.

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